Kontakt
Anwalt Ausländerrecht Berlin

Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich
Kurfürstendamm 171-172
10707 Berlin

Tel.: 030-88628650
Fax.: 030-8860619
Email: mail@ra-ulrich.com

Bürozeiten: Mo-Fr 10:00 - 18:00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anwalt Ausländerrecht Berlin
Tel.: 030-88628650

Wilkommen auf der Internetseite der Kanzlei von Rechtsanwalt Ulrich zum Ausländerrecht.

Das Ausländerrecht beinhaltet eine Menge verschiedener Probleme. Die Bewältigung dieser ist nicht immer leicht, vor allem dann nicht, wenn man Ihnen als ausländischer Bürger allein gegenübersteht . Die Probleme, die für Betroffene am Anfang noch so fern erscheinen, können jedoch so gravierend werden, dass sogar ihre Existenz gefährdet werden könnte. Dazu muss es aber nicht kommen. Sie sollten rechtzeitig einen Anwalt, der im Ausländerrecht tätig ist aufsuchen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Wir stehen Ihnen bei Ihren ausländerrechtlichen Angelegenheiten bei.

Die Kanzlei Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich befindet sich am Kürstendamm 171-172 in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf. Die Kanzlei ist im Ausländerrecht bundesweit tätig. Der Standort in Berlin ist außerst vorteilhaft, da das Verwaltungsgericht Berlin das zuständige Gericht in Deutschland für die Erhebung einer Klage gegen die Ablehnung eines Visumantrages ist.

Typische ausländerrechtliche Angelgenheiten mit denen sich die Kanzlei befasst sind:

- die Verlängerung und Erlangung von Aufenthaltstiteln wie z. B. einem Visum, der Aufenthaltserlaubnis, der   Niederlassungserlaubnis ( unbefristete Aufenthaltserlaubnis) und  der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

- der Aufenthalt zum Zwecke des Studiums und der Erbwerbstätigkeit

- der Familiennachzug für Ehegatten ( Ehegattennachzug) und Kinder (Kindernachzug)

- das Recht auf Wiederkehr.

- die Ausreisepflicht

- die Ausweisung und Abschiebung

- die Arbeitserlaubnis, Integration und sozialen Sicherung

- die Einbürgerung durch Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft

- die strafrechtlichen Problematiken im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel

- die Eheschließung

- die Duldung und Aufenthaltsgestattung

- der Vorwurf einer Scheinehe

Dies sind natürlich nicht alle Problematiken, die im Ausländerrecht liegen. Wir beraten Sie gern auch in anders gelagerten Problemfällen zum Ausländerrecht. Eine Beratung kann in den Sprachen Deutsch, Englisch und Türkisch erfolgen. Bei Bedarf kann eine Beratung durch Hinzuziehung von kompetenten Dolmetschern auch in anderen Sprachen erfolgen.