Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung
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Tätigkeitsbereich

Die Kanzlei berät und vertritt im Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht. Dazu gehören insbesondere Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Beschäftigung, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und zugehörige Behörden- und Gerichtsverfahren.

Kein Asylrecht

Es werden keine Asylverfahren, keine Anhörungsvorbereitungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und keine Verfahren zur Anerkennung als Flüchtling, asylberechtigte Person oder subsidiär Schutzberechtigter übernommen.

Allgemeine Hinweise auf Schutzstatus, Duldung oder frühere Asylverfahren auf einzelnen Wissensseiten dienen ausschließlich der Einordnung möglicher aufenthaltsrechtlicher Vorfragen und stellen kein Angebot zur Übernahme eines Asylmandats dar.

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