Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Prüfen · belegen · aktualisieren

Nachvollziehbare Informationen statt anonymer Ratgebertexte.

Ausländerrecht und Berliner Verfahren ändern sich. Deshalb werden Rechtslage, Behördenpraxis und praktische Orientierung klar getrennt.

Unsere Quellenhierarchie

  1. Gesetze und unmittelbar geltendes Recht

    Insbesondere Aufenthaltsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz, Freizügigkeitsrecht und einschlägiges Unionsrecht.

  2. Amtliche Verfahrensinformationen

    ServicePortal Berlin, Landesamt für Einwanderung, Auswärtiges Amt, BAMF und Bundesportal.

  3. Berliner Verfahrenshinweise

    Die VAB erläutern die Berliner Verwaltungspraxis. Sie sind keine Gesetze und können gerichtlicher Kontrolle unterliegen.

  4. Rechtsprechung

    Für streitige Auslegungsfragen sind insbesondere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte maßgeblich.

So werden Seiten gepflegt

  • veränderliche Werte und digitale Verfahren werden regelmäßig kontrolliert
  • jede neue Fachseite erhält ein fachliches Prüfdatum
  • amtliche Hauptquellen werden möglichst direkt verlinkt
  • Checklisten unterscheiden regelmäßige von fallspezifischen Unterlagen
  • keine behördlichen Texte werden ungekennzeichnet kopiert
  • Änderungen mit erheblicher praktischer Bedeutung werden unten dokumentiert

Änderungsübersicht

Neue Praxis- und Sprachbereiche

Dokumenten-Center, Verfahrensnavigator, Identitätsklärung, Umgang mit deutschem Kind, A1-Ausnahmen sowie türkische und englische Kernseiten ergänzt.

Einbürgerung und Kontakt

Interaktive Dokumentencheckliste und strukturiertes Kontaktformular mit Datenschutz- und Fristenhinweisen ergänzt.

Berliner Verfahrenspraxis

Inhalte anhand der LEA-Verfahrenshinweise mit Stand 12.06.2026 und aktueller Berliner Dienstleistungen geprüft.

Grenzen allgemeiner Informationen

Eine Website kennt weder die vollständige Akte noch alle persönlichen Umstände. Inhalte und Checklisten ersetzen daher keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei Bescheiden und Fristen ist immer das konkrete Dokument maßgeblich.

Korrekturhinweis: Falls eine amtliche Verlinkung nicht mehr funktioniert oder eine Angabe überholt erscheint, kann dies über die Kontaktseite mitgeteilt werden.