Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Klarheit · Struktur · persönliche Beratung

Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich.

Rechtliche Beratung im Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht – auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

Beratung mit einem klaren Ziel

Ausländerrechtliche Verfahren betreffen häufig Familie, berufliche Zukunft und die langfristige Lebensplanung. Die Beratung beginnt deshalb mit einer strukturierten Bestandsaufnahme: aktueller Status, Verfahrensstand, Ziel, Unterlagen und mögliche Fristen.

Tätigkeitsbereiche

  • Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung und Zweckwechsel
  • Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU
  • Familiennachzug und Aufenthaltsrecht von Eltern und Kindern
  • Fachkräfte, Blaue Karte EU, Studium und Selbständigkeit
  • Visumverfahren und rechtliche Prüfung von Ablehnungen
  • Einbürgerung und staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren
  • Behördenverfahren, Klagen und Eilrechtsschutz im Aufenthaltsrecht
Abgrenzung: Die Kanzlei übernimmt keine Beratung oder Vertretung in Asylverfahren und keine Verfahren zur Anerkennung als Flüchtling oder Schutzberechtigter beim BAMF.

Arbeitsweise

Unterlagen werden nicht nur gesammelt, sondern nach rechtlicher Bedeutung geordnet. Risiken, realistische Handlungsoptionen und Kosten sollen vor der Beauftragung verständlich eingeordnet werden. Eine Mandatsübernahme erfolgt ausdrücklich und nicht bereits durch eine unverbindliche Anfrage.

Beratungssprachen

Die Kommunikation ist auf Deutsch, Türkisch und Englisch möglich. Ob eine beglaubigte Übersetzung oder ein Dolmetscher für ein behördliches oder gerichtliches Verfahren erforderlich ist, wird gesondert geprüft.

Kanzlei in Berlin

Kurfürstendamm 171–172, 10707 Berlin. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Viele erste Abstimmungen und Verfahrensschritte können nach Absprache telefonisch oder digital vorbereitet werden.

Persönliches Kanzlei- oder Porträtfoto folgt