Gesetzliche Krankenversicherung
Wer Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist, verfügt nach den Hinweisen des LEA grundsätzlich über ausreichenden Schutz. Als Nachweis eignet sich eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung; eine Gesundheitskarte allein enthält oft nicht alle benötigten Angaben.
Private Krankenversicherung
Bei privaten Tarifen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Entscheidend ist nicht nur der Versicherungsname, sondern der tatsächliche Leistungsumfang. Wesentliche Leistungsausschlüsse, sehr hohe Selbstbehalte oder nur vorübergehender Schutz können problematisch sein.
Reisekrankenversicherung
Für Einreise und kurze Aufenthalte kann eine Reisekrankenversicherung ausreichen, wenn sie den erforderlichen räumlichen und sachlichen Schutz bietet. Für einen längerfristigen Aufenthaltstitel genügt sie regelmäßig nicht als dauerhafte Absicherung.
Studium und Übergangsphasen
Studierende, Sprachschüler, Personen zwischen zwei Beschäftigungen oder neu Eingereiste sollten früh klären, ab welchem Datum welcher Versicherungsschutz besteht. Versicherungslücken können auch die Lebensunterhaltsprüfung beeinflussen.
Geeignete Nachweise
- Mitglieds- oder Versicherungsbescheinigung mit Beginn
- bei privaten Tarifen Leistungsübersicht und Beitrag
- Nachweise über Pflegeversicherung, soweit erforderlich
- bei Familienversicherung Bestätigung der mitversicherten Personen