Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Anfrage · Prüfung · Mandat

Was passiert nach Ihrer Anfrage?

Erst wird die Anfrage eingeordnet, danach werden Umfang, Kosten und Mandatsannahme geklärt.

  1. 01

    Anfrage übermitteln

    Thema, Status, Ziel und bekannte Fristen nennen.

  2. 02

    Eingang und Dringlichkeit prüfen

    Die Kanzlei prüft, ob das Anliegen grundsätzlich übernommen werden kann. Eine Eingangsbestätigung ist keine Mandatsannahme.

  3. 03

    Interessenkollision und Kapazität klären

    Vor einer Tätigkeit werden rechtliche und organisatorische Übernahmehindernisse geprüft.

  4. 04

    Unterlagen gezielt anfordern

    Je nach Fall werden Bescheid, Antrag, Pass- und Aufenthaltsdaten oder Behördenkorrespondenz benötigt.

  5. 05

    Auftrag und Kosten festlegen

    Erstberatung, außergerichtliche Vertretung oder gerichtliche Tätigkeit werden voneinander abgegrenzt.

  6. 06

    Mandat ausdrücklich annehmen

    Erst nach ausdrücklicher Bestätigung und erforderlichen Vereinbarungen besteht ein Mandat.

  7. 07

    Bearbeitung und Fristenkontrolle

    Erst ab bestätigter Übernahme werden vereinbarte Fristen kontrolliert und Schritte umgesetzt.

Wichtig: Kontaktformular, E-Mail, Telefonat und Unterlagenübersendung allein begründen kein Mandat und schützen keine Frist.

So beschleunigen Sie die Prüfung

  • Thema eindeutig benennen
  • Zustellungs- und Fristdatum angeben
  • Aufenthaltstitel und Gültigkeit nennen
  • Ziel in einem Satz formulieren
  • Unterlagen erst gezielt und vollständig übermitteln