Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Beratung & Vertretung

Ausländerrecht im Überblick.

Rechtliche Unterstützung für private und berufliche Aufenthalte – im Antrag, gegenüber Behörden und vor Gericht.

Aufenthaltstitel

Beratung zur Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, zum Wechsel des Aufenthaltszwecks sowie zu Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU.

Visum und Einreise

Prüfung von Visumanträgen, Begleitung im Verfahren und rechtliche Schritte nach einer Ablehnung. Dazu gehören insbesondere Besuch, Studium, Beschäftigung und Familiennachzug.

Familie

Beratung zum Nachzug von Ehegatten, Kindern und weiteren Familienangehörigen sowie zu aufenthaltsrechtlichen Folgen von Trennung oder Scheidung.

Studium, Ausbildung und Arbeit

Aufenthalt für Studium, Ausbildung, Beschäftigung, Fachkräfteeinwanderung und selbständige Tätigkeit.

Einbürgerung

Prüfung der Voraussetzungen, Vorbereitung des Antrags und Begleitung bei Rückfragen oder ausbleibender Entscheidung.

Behörden- und Gerichtsverfahren

Vertretung gegenüber Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen sowie in Widerspruchs- und Klageverfahren, bei Bedarf auch im Eilrechtsschutz. Bei unangemessen langer Bearbeitung kann eine Untätigkeitsklage zu prüfen sein.

Ausweisung, Duldung und Abschiebung

Prüfung belastender Bescheide, bestehender Bleiberechte und möglicher Rechtsbehelfe. In dringenden Fällen ist eine frühe Kontaktaufnahme besonders wichtig.

Wichtig: Bitte nennen Sie bei einer Anfrage sämtliche laufenden Fristen. Eine Fristenkontrolle beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme.