Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Türkische Arbeitnehmer & Familie

Assoziationsrecht kann einen eigenen Status vermitteln.

Für türkische Arbeitnehmer und bestimmte Familienangehörige können neben dem Aufenthaltsgesetz besondere Rechte aus ARB 1/80 bestehen.

Rechte entstehen durch tatsächliche Voraussetzungen

Die Rechtsposition kann sich unmittelbar aus dem Assoziationsrecht entwickeln. Die Aufenthaltserlaubnis dokumentiert dann ein bereits entstandenes Recht. Entscheidend sind insbesondere ordnungsgemäße Beschäftigung, Dauer und Zugang zum Arbeitsmarkt.

Stufen bei Arbeitnehmern

Art. 6 ARB 1/80 knüpft unterschiedliche Beschäftigungsrechte an eine ordnungsgemäße Beschäftigung über bestimmte Zeiträume. Je länger die rechtmäßige Beschäftigung andauert, desto weiter kann der Zugang zum Arbeitsmarkt werden.

Familienangehörige

Art. 7 kann Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer nach ordnungsgemäßem Zuzug und Zusammenleben eigenständige Rechte eröffnen. Auch eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung kann in bestimmten Konstellationen bedeutsam sein.

Unterbrechung und Arbeitsplatzverlust

Nicht jede Unterbrechung beendet eine erworbene Rechtsposition. Art, Dauer und Grund der Arbeitslosigkeit sowie die Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt sind sorgfältig zu prüfen.

Dokumentation

  • lückenloser Versicherungsverlauf
  • Arbeitsverträge und Arbeitgeberbescheinigungen
  • Lohnabrechnungen und Beschäftigungszeiten
  • frühere Aufenthaltstitel und Zusatzblätter
  • bei Familienangehörigen Melde- und Familiennachweise

Warum die Prüfung oft übersehen wird

Ein nationaler Aufenthaltstitel kann ungünstigere Nebenbestimmungen enthalten als das bereits erworbene Assoziationsrecht. Deshalb sollten Erwerbsbiografie und Familienbezug unabhängig von der Kartenaufschrift geprüft werden.

Praxisgrundlage: Service Berlin – ARB 1/80, Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei und Berliner VAB.