Ausweisung und Abschiebung sind nicht dasselbe
Eine Ausweisung ist eine behördliche Entscheidung, die den Aufenthaltsstatus und weitere Folgen betreffen kann. Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht. Welche Rechtsmittel möglich sind, hängt von der konkreten Maßnahme ab.
Was sofort benötigt wird
- vollständiger Bescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung
- Zustelldatum und Umschlag
- Pass, Aufenthaltstitel oder Duldung
- frühere Entscheidungen und gerichtliche Schreiben
- Nachweise zu Familie, Gesundheit, Integration und weiteren Bindungen
Interessenabwägung und Schutzpositionen
Je nach Fall können Aufenthaltsdauer, familiäre Bindungen, Kindeswohl, Gesundheitszustand, bisheriger Lebensweg und öffentliche Interessen rechtlich bedeutsam sein.
Eilrechtsschutz
Wenn eine Maßnahme kurzfristig vollzogen werden kann, ist zu prüfen, ob gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich und noch möglich ist.
Dringend: Verlassen Sie sich nicht auf eine allgemeine Internetinformation. Teilen Sie Zustellung und bekannte Termine sofort mit. Eine Anfrage allein wahrt keine Frist.