Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Gut vorbereitet

Die wichtigsten Unterlagen auf einen Blick.

Eine geordnete Anfrage erleichtert die erste Einordnung. Senden Sie nur, was für Ihr Anliegen tatsächlich erforderlich ist.

So verwenden Sie diese Checkliste

Die nachfolgenden Punkte sind eine allgemeine Vorbereitung, keine abschließende Behördenliste. Das LEA veröffentlicht für jede Dienstleistung eigene aktuelle Voraussetzungen. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom beantragten Titel, Ihrer Staatsangehörigkeit, dem bisherigen Status und möglichen Ausnahmen ab.

Für nahezu jedes Anliegen

  • Reisepass und aktueller Aufenthaltstitel
  • vollständige aktuelle Schreiben und Bescheide
  • Umschlag oder Nachweis des Zustelldatums
  • bisherige Anträge und Korrespondenz
  • kurze chronologische Darstellung mit Ihrem Ziel

Dokumente sinnvoll ordnen

  • Dateien eindeutig benennen, zum Beispiel „Bescheid-LEA-2026-07-15.pdf“
  • alle Seiten eines Bescheids einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung erfassen
  • fremdsprachige Urkunden und vorhandene Übersetzungen zusammen ablegen
  • zeitlichen Ablauf auf einer Seite chronologisch zusammenfassen
  • fehlende Nachweise offen benennen statt durch ungeeignete Dokumente zu ersetzen

Aufenthalt und Niederlassung

  • Nachweise zu Arbeit, Studium, Ausbildung oder Familie
  • Einkommens-, Wohnraum- und Krankenversicherungsnachweise
  • frühere Aufenthaltstitel und vorhandene Sprachzertifikate

Familiennachzug und Visum

  • Visumantrag, Termin- oder Vorgangsnummer
  • Personenstandsurkunden und Passkopien
  • Korrespondenz mit Auslandsvertretung und Ausländerbehörde
  • bei Ablehnung: vollständiger Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

Einbürgerung

  • Antrag und Eingangsbestätigung
  • Aufenthaltsverlauf und aktuelle Aufenthaltspapiere
  • Nachweise zu Sprache, Einbürgerungstest und Lebensunterhalt
  • Rückfragen oder Schreiben der Behörde
Orientierung anhand der aktuellen Dienstleistungen und FAQ des Landesamts für Einwanderung Berlin sowie der VAB, Stand 12.06.2026. Vor einem Behördenantrag ist stets die konkrete LEA-Dienstleistungsseite zu prüfen.
Bitte senden Sie zunächst keine Originale. Besonders sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.