Warum der Antragszeitpunkt wichtig ist
Ob der bisherige Aufenthalt fortgilt oder der Aufenthalt lediglich bis zur Entscheidung als erlaubt gilt, hängt unter anderem davon ab, wann, aus welchem Status und auf welchen Titel der Antrag gestellt wurde.
Was gilt für die Beschäftigung?
Besteht der bisherige Titel mit seinen Nebenbestimmungen fort, kann regelmäßig auch die bisher erlaubte Tätigkeit im bisherigen Umfang fortbestehen. Eine neue Beschäftigung oder ein Arbeitgeberwechsel ist dadurch nicht automatisch erlaubt.
Online-Antrag und Eingangsbestätigung
Eine elektronische Eingangsbestätigung kann den rechtzeitigen Antrag dokumentieren. Sie ist aber nicht in jeder Situation gleichbedeutend mit einer Bescheinigung über Arbeitserlaubnis oder Wiedereinreise. Das LEA weist für bestimmte Einreise- und Beschäftigungsfälle auf gesonderte Bestätigungen hin.
Auslandsreise
Ob eine Ausreise und anschließende Wiedereinreise möglich ist, hängt von der konkreten Fiktionswirkung, dem Dokument und den Einreisevoraussetzungen ab. Vor einer Reise sollte die Bescheinigung einschließlich Rechtsgrundlage geprüft werden.
Wenn der Arbeitgeber einen Nachweis verlangt
Erforderlich kann eine eindeutige behördliche Bestätigung sein, aus der die erlaubte Tätigkeit hervorgeht. Ein Terminbeleg allein beantwortet diese Frage regelmäßig nicht.
Unterlagen für die Prüfung
- Pass und bisheriger Aufenthaltstitel
- Antrag mit Übermittlungs- und Eingangsdatum
- Fiktionsbescheinigung oder sonstige Bestätigung
- Arbeitsvertrag und bisherige Nebenbestimmungen
- bei Reiseplanung Daten und Reiseziel