Aktuellen Titel genau lesen
Entscheidend sind die Rechtsgrundlage des Titels und seine Nebenbestimmungen. Eine Blaue Karte EU, ein allgemeiner Fachkräftetitel und andere Beschäftigungstitel können unterschiedlich behandelt werden.
Behörde informieren
Bei vorzeitigem Ende der Beschäftigung bestehen gesetzliche Mitteilungspflichten. Auch Arbeitgeber können verpflichtet sein, die Behörde zu informieren. Abwarten, bis die Behörde selbst nachfragt, kann die Handlungsoptionen verschlechtern.
Gültigkeit und mögliche Verkürzung
Ein noch aufgedrucktes Ablaufdatum bedeutet nicht in jeder Situation, dass der Titel unverändert fortbestehen wird. Die Behörde kann die Geltungsdauer nachträglich prüfen oder verkürzen und eine Frist zur Arbeitsplatzsuche setzen.
Neuer Arbeitgeber
Vor Arbeitsbeginn ist zu klären, ob die neue Stelle vom bestehenden Titel umfasst ist, nur angezeigt werden muss oder eine behördliche Änderung erfordert. Bei der Blauen Karte EU ist ein Arbeitsplatzwechsel im ersten Beschäftigungsjahr der Behörde mitzuteilen.
Alternative Aufenthaltstitel
Je nach Qualifikation und Situation können Fachkräftetitel, Chancenkarte, Studium, Ausbildung, Selbständigkeit oder ein familiärer Aufenthalt in Betracht kommen. Der Wechsel sollte vor Entstehung einer Statuslücke vorbereitet werden.
Arbeitsrecht getrennt betrachten
Kündigungsfristen, Kündigungsschutzklage und Arbeitslosengeld sind eigene Fragen. Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Fristen können gleichzeitig laufen und sollten koordiniert werden.