Aufenthaltstitel
Oberbegriff für gesetzlich geregelte Erlaubnisse zum Aufenthalt, etwa Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ein Visum ist ebenfalls ein Aufenthaltstitel, erfüllt aber häufig vor allem eine Einreisefunktion.
Aufenthaltserlaubnis
Ein befristeter Aufenthaltstitel für einen bestimmten Zweck, zum Beispiel Beschäftigung, Studium oder Familienleben. Zweck, Gültigkeit und Nebenbestimmungen gehören zusammen.
Blaue Karte EU
Ein Aufenthaltstitel für bestimmte akademisch oder vergleichbar qualifizierte Beschäftigte. Qualifikation, Tätigkeit und gesetzliche Gehaltsschwelle müssen in der jeweiligen Konstellation passen.
Daueraufenthalt-EU
Ein unbefristeter Titel mit europarechtlichem Hintergrund. Er kann bei späteren Plänen in anderen EU-Staaten Vorteile haben, ersetzt dort aber nicht automatisch das erforderliche nationale Verfahren.
Fiktionsbescheinigung
Eine behördliche Bescheinigung über eine gesetzliche Wirkung eines rechtzeitig gestellten Antrags. Welche Aufenthalts-, Arbeits- und Reiserechte fortbestehen, hängt von der zugrunde liegenden Fiktion und dem vorherigen Status ab.
Lebensunterhaltssicherung
Die Frage, ob Kosten für Lebensführung, Wohnen und Krankenversicherung ohne bestimmte öffentliche Mittel gedeckt werden können. Berechnung und Ausnahmen unterscheiden sich nach Aufenthaltszweck und familiärer Situation.
LEA
Abkürzung für Landesamt für Einwanderung. Das LEA ist in Berlin für zahlreiche aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren zuständig.
Nebenbestimmung und Zusatzblatt
Zusätzliche Regelungen zum Aufenthaltstitel, insbesondere zur erlaubten Beschäftigung. Das Zusatzblatt sollte stets zusammen mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geprüft werden.
Niederlassungserlaubnis
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Voraussetzungen und erforderliche Voraufenthaltszeiten können je nach bisherigem Titel erheblich variieren.
Remonstration
Ein früher gebräuchliches behördeninternes Verfahren gegen die Ablehnung eines Visums. Ob und welcher Rechtsbehelf aktuell zur Verfügung steht, ergibt sich aus dem Bescheid und der geltenden Verfahrenslage; Fristen müssen konkret geprüft werden.
Verpflichtungserklärung
Die förmliche Übernahme bestimmter Kosten für den Aufenthalt einer anderen Person. Reichweite und Dauer können erheblich sein und sollten vor Abgabe verstanden werden.
Zweckwechsel
Der Übergang von einem Aufenthaltszweck zu einem anderen, etwa vom Studium in Beschäftigung. Ob der Wechsel im Inland zulässig ist, hängt von bisherigem Titel, neuem Zweck und möglichen Sonderregeln ab.