Das Visum regelt meist die Einreise
Ein Schengen-Visum der Kategorie C ist grundsätzlich für kurze Aufenthalte gedacht. Ein nationales Visum der Kategorie D dient dagegen regelmäßig der längerfristigen Einreise, etwa für Arbeit, Studium oder Familiennachzug. Der im Visum bezeichnete Zweck sollte zu dem später beantragten Aufenthaltstitel passen.
Der Aufenthaltstitel regelt den weiteren Aufenthalt
Nach der Einreise kann – abhängig vom Visum und der persönlichen Situation – eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder ein anderer Titel erteilt werden. Auf dem Dokument und dem Zusatzblatt stehen wichtige Nebenbestimmungen, insbesondere zur Erwerbstätigkeit.
Ein Wechsel ist nicht immer frei möglich
Ob ein Wechsel des Aufenthaltszwecks zulässig und sinnvoll ist, hängt vom aktuellen Titel, dem neuen Zweck und möglichen Sperren oder Sonderregeln ab. Ein vorhandener Arbeitsvertrag allein beantwortet diese Frage nicht.
Vor Ablauf handeln
Ein Antrag sollte vollständig und nachweisbar vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden. Ob dadurch eine gesetzliche Fortgeltungswirkung eintritt und welche Rechte während der Bearbeitung fortbestehen, muss anhand des bisherigen Status geprüft werden. Eine Fiktionsbescheinigung dokumentiert eine bestehende Wirkung; sie schafft sie nicht unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen.
Diese Angaben gehören in die erste Prüfung
- Pass und Staatsangehörigkeit
- aktuelles Visum oder aktueller Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt
- Einreise- und Ablaufdatum
- bisheriger und gewünschter Aufenthaltszweck
- bereits gestellte Anträge und Eingangsbestätigungen
- geplante Reisen und Aufnahme einer Beschäftigung