Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Pass · eAT · Diebstahl

Verlust melden und Nachweise sichern.

Pass und elektronischer Aufenthaltstitel erfüllen unterschiedliche Funktionen. Nach Verlust können deshalb mehrere Stellen zuständig sein.

Pass verloren

Für einen neuen Heimatpass ist grundsätzlich die Auslandsvertretung des Herkunftsstaates zuständig. Bei deutschen Reiseausweisen gelten andere Zuständigkeiten. Kopien des verlorenen Dokuments und die Passnummer erleichtern die Klärung.

Diebstahl dokumentieren

Bei Diebstahl sollte eine polizeiliche Anzeige aufgenommen und aufbewahrt werden. Sie kann von Botschaft und Ausländerbehörde als Nachweis verlangt werden. Zusätzlich lohnt sich eine Anfrage beim Fundbüro.

Elektronischer Aufenthaltstitel verloren

Der Verlust der Karte bedeutet nicht automatisch den Verlust des zugrunde liegenden Aufenthaltsrechts. Dennoch muss ein neues Dokument beantragt und bei aktivierter Online-Ausweisfunktion eine Sperrung geprüft werden.

Neuer Pass, alter Titel vorhanden

Ist nur der Pass abgelaufen oder ersetzt worden, kann der Aufenthaltstitel häufig übertragen oder neu ausgestellt werden. Nach den Berliner Hinweisen ist hierfür je nach Ausstellungsort und Dokumentenlage Bürgeramt oder LEA zuständig.

Verlust im Ausland

Wer sich außerhalb Deutschlands befindet und nicht zurückreisen kann, sollte die zuständige deutsche Auslandsvertretung am Aufenthaltsort kontaktieren. Diese stimmt das weitere Vorgehen gegebenenfalls mit dem LEA ab.

Hilfreiche Unterlagen

  • Kopien oder Fotos von Pass und Aufenthaltstitel
  • polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • neuer Pass oder Bestätigung der Heimatvertretung
  • Meldebescheinigung und Kontaktdaten
  • bei Aufenthalt im Ausland Reise- und Einreisedaten
Praxisgrundlage: aktuelle FAQ des LEA Berlin. Zuständigkeiten und Terminwege sollten vor Vorsprache erneut geprüft werden.