Welche Gründe können relevant sein?
Das LEA nennt höhere Gewalt, humanitäre Gründe und schwerwiegende persönliche Gründe. Gemeint sind außergewöhnliche Umstände, die nach der Einreise entstanden sind oder eine rechtzeitige Ausreise unzumutbar beziehungsweise unmöglich machen können.
Verspätete Einreise
Eine Anpassung kann außerdem in Betracht kommen, wenn das Visum wegen verspäteter Einreise nicht vollständig genutzt werden konnte. Die zulässige Gesamtdauer des Kurzaufenthalts bleibt zu beachten.
Vor Ablauf handeln
Ein bereits abgelaufenes Schengenvisum kann nach den Berliner Dienstleistungshinweisen nicht mehr verlängert werden. Antrag und Nachweise müssen deshalb rechtzeitig beim zuständigen LEA eingehen.
Nachweise
- Pass und gültiges Schengenvisum
- Belege zum neuen Ausnahmegrund
- Finanzierungs- und Unterkunftsnachweis
- fortbestehende Reisekrankenversicherung
- geplante neue Ausreise
Kein allgemeiner Zweckwechsel
Ein Schengenvisum dient dem Kurzaufenthalt. Ein Wechsel in einen langfristigen Aufenthaltstitel ist im Inland nur in gesetzlich geregelten Konstellationen möglich und darf nicht mit einer Visumverlängerung verwechselt werden.