Einladung oder Kostenübernahme?
Eine formlose Einladung erklärt den Zweck des Besuchs. Die förmliche Verpflichtungserklärung dient dagegen als Nachweis, dass eine dritte Person für bestimmte Kosten des Aufenthalts einsteht.
Bonitätsprüfung
Das LEA prüft, ob der Verpflichtungsgeber über ausreichende und voraussichtlich stabile Mittel verfügt. Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnkosten und bestehende Verpflichtungen können berücksichtigt werden.
Welche Kosten können erfasst sein?
Die Verpflichtung kann insbesondere öffentliche Aufwendungen für Lebensunterhalt, Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall und eine mögliche Rückführung betreffen. Die Reichweite endet nicht zwangsläufig mit dem ursprünglich geplanten Besuchsdatum.
Keine Visumgarantie
Auch mit Verpflichtungserklärung prüft die Auslandsvertretung weiterhin Reisezweck, Rückkehrbereitschaft, Versicherung, Identität und sonstige Einreisevoraussetzungen.
Kurz- und langfristige Aufenthalte
Bei Besuchsvisa ist die Verpflichtungserklärung ein verbreiteter Finanzierungsnachweis. Für längerfristige Aufenthalte kann sie nur bei bestimmten Aufenthaltszwecken geeignet sein.
Unterlagen in Berlin
Der Antrag läuft über die dafür vorgesehene Online-Dienstleistung des LEA. Welche Einkommens- und Identitätsnachweise erforderlich sind, richtet sich nach Beschäftigung, Selbständigkeit oder sonstiger Einkommenssituation.