Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Einladung & Finanzierung

Eine Verpflichtungserklärung ist mehr als eine Einladung.

Wer sie abgibt, übernimmt eine rechtlich weitreichende finanzielle Verantwortung. Sie garantiert trotzdem nicht die Erteilung des Visums.

Einladung oder Kostenübernahme?

Eine formlose Einladung erklärt den Zweck des Besuchs. Die förmliche Verpflichtungserklärung dient dagegen als Nachweis, dass eine dritte Person für bestimmte Kosten des Aufenthalts einsteht.

Bonitätsprüfung

Das LEA prüft, ob der Verpflichtungsgeber über ausreichende und voraussichtlich stabile Mittel verfügt. Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnkosten und bestehende Verpflichtungen können berücksichtigt werden.

Welche Kosten können erfasst sein?

Die Verpflichtung kann insbesondere öffentliche Aufwendungen für Lebensunterhalt, Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall und eine mögliche Rückführung betreffen. Die Reichweite endet nicht zwangsläufig mit dem ursprünglich geplanten Besuchsdatum.

Keine Visumgarantie

Auch mit Verpflichtungserklärung prüft die Auslandsvertretung weiterhin Reisezweck, Rückkehrbereitschaft, Versicherung, Identität und sonstige Einreisevoraussetzungen.

Kurz- und langfristige Aufenthalte

Bei Besuchsvisa ist die Verpflichtungserklärung ein verbreiteter Finanzierungsnachweis. Für längerfristige Aufenthalte kann sie nur bei bestimmten Aufenthaltszwecken geeignet sein.

Unterlagen in Berlin

Der Antrag läuft über die dafür vorgesehene Online-Dienstleistung des LEA. Welche Einkommens- und Identitätsnachweise erforderlich sind, richtet sich nach Beschäftigung, Selbständigkeit oder sonstiger Einkommenssituation.

Unterschreiben Sie keine Verpflichtungserklärung, ohne Dauer und mögliches finanzielles Risiko verstanden zu haben.
Praxisgrundlage: LEA Berlin – Verpflichtungserklärungen sowie §§ 66 und 68 AufenthG.