Zwei Zugangswege
Eine Chancenkarte kann entweder auf Grundlage einer in Deutschland anerkannten beruflichen oder akademischen Qualifikation oder über ein Punktesystem in Betracht kommen. Beim Punktesystem müssen zusätzlich Mindestanforderungen an Qualifikation und Sprachkenntnisse erfüllt sein.
Punktesystem nachvollziehbar belegen
Punkte können sich unter anderem aus Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen, Alter, Deutschlandbezug und bestimmten persönlichen Konstellationen ergeben. Entscheidend sind belastbare Nachweise, nicht nur Angaben im Lebenslauf.
Lebensunterhalt
Der Aufenthalt zur Jobsuche setzt eine gesicherte Finanzierung voraus. Das offizielle Fachkräfteportal nennt für 2026 grundsätzlich 1.091 Euro netto pro Monat als Betrag für das Sperrkonto; alternativ kann je nach Verfahren eine Verpflichtungserklärung in Betracht kommen. Der Wert ist vor Antragstellung aktuell zu prüfen.
Arbeiten während der Suche
Die Chancenkarte ermöglicht nur Beschäftigung und Probearbeit innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Sobald eine passende qualifizierte Stelle gefunden ist, muss geprüft werden, welcher anschließende Aufenthaltstitel beantragt werden kann.
Wann eine andere Lösung besser ist
Liegt bereits ein konkretes qualifiziertes Arbeitsplatzangebot vor, kann ein direkter Beschäftigungstitel oder die Blaue Karte EU geeigneter sein. Eine Chancenkarte ist kein notwendiger Zwischenschritt für jeden Bewerber.