Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Arbeiten in Deutschland

Berufliche Perspektive rechtlich absichern.

Qualifikation, Arbeitsangebot, Anerkennung und Gehalt bestimmen, welcher Aufenthaltstitel zur beruflichen Planung passt.

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU richtet sich insbesondere an bestimmte akademisch qualifizierte Beschäftigte und – unter besonderen Voraussetzungen – IT-Fachkräfte. Erforderlich sind unter anderem ein geeignetes Arbeitsplatzangebot und das Erreichen der jeweils geltenden Gehaltsschwelle.

Jährlich veränderliche Werte

Die Gehaltsschwellen werden regelmäßig angepasst. Für 2026 nennt das offizielle Portal „Make it in Germany“ grundsätzlich 50.700 Euro brutto jährlich und für bestimmte Mangelberufe beziehungsweise Berufseinsteiger 45.934,20 Euro. Maßgeblich sind die Werte zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Weitere Aufenthaltstitel für Beschäftigung

Auch ohne Blaue Karte EU können Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigung, berufserfahrene Arbeitskräfte, Ausbildung, Anerkennungsmaßnahmen oder selbständige Tätigkeit in Betracht kommen.

Arbeitsplatzwechsel und Niederlassung

Ein Wechsel des Arbeitsplatzes kann aufenthaltsrechtliche Mitteilungspflichten oder eine erneute Prüfung auslösen. Für Inhaber einer Blauen Karte EU bestehen unter gesetzlichen Voraussetzungen besondere Wege zur Niederlassungserlaubnis.

Unterlagen

  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • Abschluss- und Anerkennungsnachweise
  • Stellenbeschreibung und Gehaltsangaben
  • Pass, Visum und bisherige Aufenthaltstitel
Gehaltsschwellen und Verfahrensregeln können sich ändern. Die Angaben müssen vor Antragstellung aktuell geprüft werden.