Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Vorbereitung · Berlin

Einbürgerungsantrag vollständig vorbereiten.

Wählen Sie Ihre Situation und haken Sie Unterlagen ab. Die Auswahl bleibt ausschließlich in Ihrem Browser und kann ausgedruckt werden.

Stand: 11. August 2026. Diese Orientierung ersetzt weder den offiziellen Quick-Check noch die Prüfung des Einzelfalls. Das LEA kann weitere oder aktualisierte Unterlagen verlangen.
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1. Welche Situation trifft zu?

Wählen Sie alle passenden Bereiche. Dann erscheinen die benötigten Zusatzunterlagen.

2. Regelmäßig benötigte Unterlagen

Identität und Personenstand

Aufenthalt, Sprache und Kenntnisse

Wohnen und Absicherung

4. Angaben für die anwaltliche Vorprüfung

Diese Fragen vor der Anfrage kurz beantworten. Die Website erfasst oder übermittelt keine Antworten.

  • Seit wann leben Sie ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland?
  • Welche Aufenthaltstitel hatten Sie seit der Einreise und welchen besitzen Sie aktuell?
  • Gab es längere Auslandsaufenthalte oder Unterbrechungen?
  • Sind Identität, Staatsangehörigkeit und alle Namensschreibweisen eindeutig belegt?
  • Wie wird der Lebensunterhalt bestritten und welche Leistungen werden bezogen?
  • Welche Sprach- und Einbürgerungstestnachweise liegen vor?
  • Gab es Verurteilungen oder läuft ein Ermittlungsverfahren?
  • Wurde bereits ein Antrag gestellt? Wenn ja: wann, wo und mit welchem Aktenzeichen?
  • Sollen Kinder mitbeantragt werden und wer ist sorgeberechtigt?

5. Dateien für den Online-Antrag

  1. Dokumente vollständig und gut lesbar scannen, möglichst als PDF.
  2. Eindeutig benennen, etwa 01_Pass_Name.pdf.
  3. Pro Datei höchstens 7 MB; insgesamt höchstens 100 MB.
  4. Derzeit zugelassen: PDF, JPG, JPEG und PNG.
  5. Vor dem Absenden Quick-Check durchführen und Kreditkarte oder PayPal bereithalten.
  6. Antragsbestätigung als PDF speichern und Aktenzeichen geordnet ablegen.
Wichtig: Der Einbürgerungsantrag verlängert keinen Aufenthaltstitel. Pass und Aufenthaltstitel müssen unabhängig davon rechtzeitig geklärt werden.

Offizielle Formulare und Antrag