Stand: 11. August 2026. Diese Orientierung ersetzt weder den offiziellen Quick-Check noch die Prüfung des Einzelfalls. Das LEA kann weitere oder aktualisierte Unterlagen verlangen.
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1. Welche Situation trifft zu?
Wählen Sie alle passenden Bereiche. Dann erscheinen die benötigten Zusatzunterlagen.
2. Regelmäßig benötigte Unterlagen
Identität und Personenstand
Aufenthalt, Sprache und Kenntnisse
Wohnen und Absicherung
3. Zusatz: abhängig beschäftigt
3. Zusatz: selbständig oder freiberuflich
3. Zusatz: nicht erwerbstätig
3. Zusatz: Schule, Ausbildung oder Studium
3. Zusatz: Kind unter 16
3. Zusatz: Leistungen und Unterhalt
4. Angaben für die anwaltliche Vorprüfung
Diese Fragen vor der Anfrage kurz beantworten. Die Website erfasst oder übermittelt keine Antworten.
- Seit wann leben Sie ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland?
- Welche Aufenthaltstitel hatten Sie seit der Einreise und welchen besitzen Sie aktuell?
- Gab es längere Auslandsaufenthalte oder Unterbrechungen?
- Sind Identität, Staatsangehörigkeit und alle Namensschreibweisen eindeutig belegt?
- Wie wird der Lebensunterhalt bestritten und welche Leistungen werden bezogen?
- Welche Sprach- und Einbürgerungstestnachweise liegen vor?
- Gab es Verurteilungen oder läuft ein Ermittlungsverfahren?
- Wurde bereits ein Antrag gestellt? Wenn ja: wann, wo und mit welchem Aktenzeichen?
- Sollen Kinder mitbeantragt werden und wer ist sorgeberechtigt?
5. Dateien für den Online-Antrag
- Dokumente vollständig und gut lesbar scannen, möglichst als PDF.
- Eindeutig benennen, etwa
01_Pass_Name.pdf. - Pro Datei höchstens 7 MB; insgesamt höchstens 100 MB.
- Derzeit zugelassen: PDF, JPG, JPEG und PNG.
- Vor dem Absenden Quick-Check durchführen und Kreditkarte oder PayPal bereithalten.
- Antragsbestätigung als PDF speichern und Aktenzeichen geordnet ablegen.
Wichtig: Der Einbürgerungsantrag verlängert keinen Aufenthaltstitel. Pass und Aufenthaltstitel müssen unabhängig davon rechtzeitig geklärt werden.