Was ist eine Untätigkeitsklage?
Die Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen eine Klage, wenn über einen Antrag oder Widerspruch ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wurde. Die gesetzliche Regel enthält grundsätzlich eine Drei-Monats-Grenze, erlaubt aber je nach Umständen Abweichungen.
Was wird vorab geprüft?
- Wann und bei welcher Behörde wurde der Antrag gestellt?
- Ist der Eingang nachweisbar?
- Wurden angeforderte Unterlagen vollständig nachgereicht?
- Hat die Behörde Gründe für die Verzögerung genannt?
- Welches Ziel soll mit dem Verfahren erreicht werden?
Aufenthalt oder Einbürgerung
Eine Untätigkeitsklage kann sowohl bei aufenthaltsrechtlichen Anträgen als auch in Einbürgerungsverfahren in Betracht kommen. Zuständigkeit und Erfolgsaussichten richten sich nach dem konkreten Verfahren.
Nicht jede Verzögerung führt sofort zur Klage
Manchmal ist eine gezielte Sachstandsanfrage oder die Vervollständigung des Antrags der sinnvollere erste Schritt. Eine Klageentscheidung sollte Kosten, Zeit und Verfahrensziel berücksichtigen.