Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Ablehnung prüfen

Visum abgelehnt – was jetzt zählt.

Nicht nur der Ablehnungsgrund ist wichtig. Auch Bekanntgabedatum, Rechtsbehelfsbelehrung und die bereits eingereichten Unterlagen bestimmen den nächsten Schritt.

Bescheid vollständig sichern

Bewahren Sie den Ablehnungsbescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, den Umschlag oder elektronischen Zustellnachweis sowie den vollständigen Visumantrag auf.

Begründung prüfen

Typische Streitpunkte können Reisezweck, Rückkehrbereitschaft, Finanzierung, Urkunden, familiäre Voraussetzungen oder die Plausibilität der Angaben betreffen. Entscheidend ist, ob die tatsächliche und rechtliche Bewertung im konkreten Fall trägt.

Rechtsbehelf und Frist

Der Bescheid muss daraufhin geprüft werden, welcher Rechtsbehelf bei welcher Stelle und innerhalb welcher Frist möglich ist. Nach den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amts kann gegen die Ablehnung eines Schengenvisums grundsätzlich innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden; maßgeblich bleibt die Belehrung im konkreten Bescheid.

Neu beantragen oder klagen?

Ob ein neuer Antrag oder ein gerichtliches Vorgehen sinnvoller ist, hängt unter anderem davon ab, ob Unterlagen fehlen, sich Tatsachen geändert haben und wie die Ablehnung begründet wurde.

Frist nicht abwarten: Eine unverbindliche Anfrage wahrt keine Klagefrist. Teilen Sie Zustellungsdatum und Frist sofort mit.