Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Wissenschaft und Mobilität

Den Aufenthalt für ein Forschungsvorhaben passend gestalten.

Aufnahmevereinbarung, Arbeitsvertrag, Dauer und EU-Mobilität entscheiden darüber, welcher Weg für Forschende in Berlin passt.

Forschung ist ein eigener Aufenthaltszweck

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung setzt grundsätzlich eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer geeigneten Forschungseinrichtung voraus. Nicht jede akademische Beschäftigung fällt automatisch darunter.

Vertrag und Einrichtung prüfen

Vor dem Antrag sollten Forschungsvorhaben, Finanzierung, Laufzeit und Status der Einrichtung eindeutig dokumentiert sein. Bei nicht anerkannten Einrichtungen können zusätzliche Fragen und eine kürzere Geltungsdauer entstehen.

Mobilität innerhalb der EU

Wer bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Aufenthaltstitel nach der einschlägigen Forscherrichtlinie besitzt, kann bei einem zeitlich begrenzten Forschungsvorhaben besonderen Mobilitätsregeln unterliegen. Aufenthaltsdauer und vorherige Mitteilung sind dabei entscheidend.

Nach Abschluss des Projekts

Nach Beendigung der Forschung kann ein begrenzter Zeitraum zur Suche nach einer qualifikationsangemessenen Erwerbstätigkeit in Betracht kommen. Der Anschluss sollte vor Ablauf des Forschungstitels vorbereitet werden.

Typische Unterlagen

  • Pass und aktueller Aufenthaltstitel oder nationales Visum
  • Aufnahmevereinbarung beziehungsweise Forschungsvertrag
  • Finanzierungs- oder Vergütungsnachweis
  • Krankenversicherung
  • Berliner Wohnsitznachweis
  • bei EU-Mobilität: Titel des anderen Mitgliedstaats und Projektzeitraum
Informationsgrundlage: Landesamt für Einwanderung Berlin, Dienstleistung „Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung zum Zweck der Forschung“, abgerufen August 2026. Dort werden auch die besonderen Wege für kurzfristige und mobile Forschende erläutert.