Betrieblich oder schulisch?
Bei einer betrieblichen Ausbildung besteht ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb. Eine schulische Ausbildung findet überwiegend an einer Berufsfachschule statt. Das beeinflusst Unterlagen, Finanzierung und eine mögliche Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.
Typische Prüfpunkte
- Ausbildungsplatz, Dauer, Vergütung und Beginn
- für die Ausbildung ausreichende Deutschkenntnisse
- Lebensunterhalt und Krankenversicherung
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, soweit erforderlich
- rechtzeitige Einreise und Antragstellung
Unterlagen vorbereiten
Regelmäßig wichtig sind Pass, Ausbildungsvertrag oder Schulaufnahme, Ausbildungsplan, Schulabschluss, Sprach- und Finanzierungsnachweise sowie Angaben zu Versicherung und Unterkunft. Bei einem Zweckwechsel sind zusätzlich der bisherige Titel und mögliche Beschränkungen zu prüfen.
Wechsel, Abbruch und Abschluss
Die erlaubte Nebenbeschäftigung ergibt sich aus Titel und Nebenbestimmungen. Bei Ausbildungswechsel, Abbruch oder Kündigung sollte früh geklärt werden, wie der Aufenthaltszweck fortgeführt werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss kommen je nach Situation Arbeitsplatzsuche oder qualifizierte Beschäftigung in Betracht.
Stand und Quelle: Allgemeine Orientierung nach §§ 16a und 16g AufenthG sowie dem ServicePortal Berlin, geprüft am 17.08.2026. Die Rechtsgrundlage hängt vom Status ab.