Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Ausbildung in Deutschland

Den Aufenthalt für die Berufsausbildung richtig vorbereiten.

Betriebliche und schulische Ausbildung haben unterschiedliche Abläufe. Ausbildungsplatz, Finanzierung, Sprache und Nebenbestimmungen sollten zusammen geprüft werden.

Betrieblich oder schulisch?

Bei einer betrieblichen Ausbildung besteht ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb. Eine schulische Ausbildung findet überwiegend an einer Berufsfachschule statt. Das beeinflusst Unterlagen, Finanzierung und eine mögliche Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.

Typische Prüfpunkte

  • Ausbildungsplatz, Dauer, Vergütung und Beginn
  • für die Ausbildung ausreichende Deutschkenntnisse
  • Lebensunterhalt und Krankenversicherung
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, soweit erforderlich
  • rechtzeitige Einreise und Antragstellung

Unterlagen vorbereiten

Regelmäßig wichtig sind Pass, Ausbildungsvertrag oder Schulaufnahme, Ausbildungsplan, Schulabschluss, Sprach- und Finanzierungsnachweise sowie Angaben zu Versicherung und Unterkunft. Bei einem Zweckwechsel sind zusätzlich der bisherige Titel und mögliche Beschränkungen zu prüfen.

Wechsel, Abbruch und Abschluss

Die erlaubte Nebenbeschäftigung ergibt sich aus Titel und Nebenbestimmungen. Bei Ausbildungswechsel, Abbruch oder Kündigung sollte früh geklärt werden, wie der Aufenthaltszweck fortgeführt werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss kommen je nach Situation Arbeitsplatzsuche oder qualifizierte Beschäftigung in Betracht.

Früh reagieren: Bei drohendem Verlust des Ausbildungsplatzes nicht bis zum Ablauf einer behördlichen Frist warten.

Stand und Quelle: Allgemeine Orientierung nach §§ 16a und 16g AufenthG sowie dem ServicePortal Berlin, geprüft am 17.08.2026. Die Rechtsgrundlage hängt vom Status ab.