Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Umzug nach Deutschland

Mit einem EU-Daueraufenthaltstitel nach Berlin ziehen.

Eine langfristige Aufenthaltsberechtigung aus einem anderen EU-Staat ist kein deutscher Aufenthaltstitel. Sie kann aber einen besonderen Weg nach Deutschland eröffnen.

Den ausländischen Titel prüfen

Nicht jede unbefristete nationale Erlaubnis eines EU-Staates genügt. Entscheidend ist, ob die besondere Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erteilt wurde. Bezeichnung, ausstellender Staat und Gültigkeit müssen geprüft werden.

Aufenthaltszweck in Deutschland

Für mehr als 90 Tage wird eine deutsche Aufenthaltserlaubnis benötigt. Arbeit, Selbständigkeit, Studium oder Ausbildung können zusätzliche Voraussetzungen auslösen. Eine Erwerbstätigkeit ist nicht allein wegen der ausländischen Karte automatisch erlaubt.

Typische Unterlagen

  • Pass und langfristige Aufenthaltsberechtigung
  • Nachweis zum Aufenthaltszweck in Deutschland
  • Arbeits-, Ausbildungs- oder Studiennachweis
  • Finanzierung und Krankenversicherung
  • Berliner Wohnnachweis
  • für Angehörige: Urkunden und Aufenthaltstitel

Einreise und Fristen planen

Visumfreiheit für die Einreise und das Recht auf längerfristigen Aufenthalt sind nicht dasselbe. Vor dem Umzug sollten Antragsfrist, Arbeitserlaubnis und die Dokumente aus dem bisherigen Aufenthaltsstaat geklärt werden.

Nicht verwechseln: Für Unionsbürger und ihre Familien gelten andere Regeln der Freizügigkeit.

Stand und Quelle: Allgemeine Orientierung nach § 38a AufenthG und dem ServicePortal Berlin, geprüft am 17.08.2026.