Den ausländischen Titel prüfen
Nicht jede unbefristete nationale Erlaubnis eines EU-Staates genügt. Entscheidend ist, ob die besondere Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erteilt wurde. Bezeichnung, ausstellender Staat und Gültigkeit müssen geprüft werden.
Aufenthaltszweck in Deutschland
Für mehr als 90 Tage wird eine deutsche Aufenthaltserlaubnis benötigt. Arbeit, Selbständigkeit, Studium oder Ausbildung können zusätzliche Voraussetzungen auslösen. Eine Erwerbstätigkeit ist nicht allein wegen der ausländischen Karte automatisch erlaubt.
Typische Unterlagen
- Pass und langfristige Aufenthaltsberechtigung
- Nachweis zum Aufenthaltszweck in Deutschland
- Arbeits-, Ausbildungs- oder Studiennachweis
- Finanzierung und Krankenversicherung
- Berliner Wohnnachweis
- für Angehörige: Urkunden und Aufenthaltstitel
Einreise und Fristen planen
Visumfreiheit für die Einreise und das Recht auf längerfristigen Aufenthalt sind nicht dasselbe. Vor dem Umzug sollten Antragsfrist, Arbeitserlaubnis und die Dokumente aus dem bisherigen Aufenthaltsstaat geklärt werden.
Stand und Quelle: Allgemeine Orientierung nach § 38a AufenthG und dem ServicePortal Berlin, geprüft am 17.08.2026.