Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Unionsbürger und Familie

Europäische Aufenthaltsrechte richtig nutzen.

Für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen gelten besondere Regeln neben dem allgemeinen Aufenthaltsgesetz.

Freizügigkeitsrecht

Das Aufenthaltsrecht kann sich insbesondere aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit, Studium oder ausreichenden Existenzmitteln ergeben. Der konkrete unionsrechtliche Bezug muss nachvollziehbar dokumentiert sein.

Familienangehörige

Drittstaatsangehörige Familienmitglieder können unter Voraussetzungen eine Aufenthaltskarte erhalten. Staatsangehörigkeit, Familienverhältnis, Einreise und die Freizügigkeit der Bezugsperson sind zentral.

Daueraufenthaltsrecht

Nach einem ausreichend langen rechtmäßigen und kontinuierlichen Aufenthalt kann ein Daueraufenthaltsrecht entstehen. Abwesenheiten und Unterbrechungen sind dabei gesondert zu betrachten.

Verlustfeststellung

Bei einer behördlichen Feststellung des Verlusts oder Nichtbestehens der Freizügigkeit sollte der Bescheid einschließlich Frist unverzüglich geprüft werden.