Freizügigkeitsrecht
Das Aufenthaltsrecht kann sich insbesondere aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit, Studium oder ausreichenden Existenzmitteln ergeben. Der konkrete unionsrechtliche Bezug muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
Familienangehörige
Drittstaatsangehörige Familienmitglieder können unter Voraussetzungen eine Aufenthaltskarte erhalten. Staatsangehörigkeit, Familienverhältnis, Einreise und die Freizügigkeit der Bezugsperson sind zentral.
Daueraufenthaltsrecht
Nach einem ausreichend langen rechtmäßigen und kontinuierlichen Aufenthalt kann ein Daueraufenthaltsrecht entstehen. Abwesenheiten und Unterbrechungen sind dabei gesondert zu betrachten.
Verlustfeststellung
Bei einer behördlichen Feststellung des Verlusts oder Nichtbestehens der Freizügigkeit sollte der Bescheid einschließlich Frist unverzüglich geprüft werden.