Eltern eines minderjährigen deutschen Kindes
Ein ausländischer Elternteil kann zum minderjährigen deutschen Kind nachziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere zur Personensorge beziehungsweise zur tatsächlich gelebten Eltern-Kind-Beziehung vorliegen.
Eltern von minderjährigen ausländischen Kindern
Hier bestehen nur für bestimmte Aufenthalts- und Schutzkonstellationen besondere Nachzugsmöglichkeiten. Alter, Status und familiäre Situation des Kindes sind entscheidend.
Eltern bestimmter Fachkräfte
Für Eltern und unter Umständen Schwiegereltern bestimmter Personen, die ihren qualifizierten Aufenthalt erstmals ab einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt erhalten haben, können neuere Nachzugsregelungen in Betracht kommen. Lebensunterhalt und Krankenversicherung sind dabei besonders wichtig.
Nachzug zu erwachsenen Kindern
Außerhalb besonderer gesetzlicher Fallgruppen ist der Nachzug sonstiger Familienangehöriger regelmäßig nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte möglich. Allgemeine familiäre Verbundenheit oder der Wunsch nach Unterstützung genügt nicht automatisch.
Pflegebedürftigkeit und Härtefall
Gesundheit, tatsächliche Versorgungslage, familiäre Abhängigkeit und verfügbare Unterstützung im Herkunftsstaat müssen konkret belegt werden. Medizinische Unterlagen sollten funktionale Einschränkungen und Hilfebedarf nachvollziehbar beschreiben.
Vorbereitung
- Personenstandsurkunden und Passkopien
- genauer Aufenthaltstitel der Bezugsperson
- Nachweise zu Lebensunterhalt und Krankenversicherung
- bei Härtefällen medizinische und soziale Dokumentation