Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Eltern & erwachsene Kinder

Elternnachzug differenziert prüfen.

Ob Eltern nachziehen können, hängt stark davon ab, zu wem der Nachzug erfolgen soll und welchen Status diese Person besitzt.

Eltern eines minderjährigen deutschen Kindes

Ein ausländischer Elternteil kann zum minderjährigen deutschen Kind nachziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere zur Personensorge beziehungsweise zur tatsächlich gelebten Eltern-Kind-Beziehung vorliegen.

Eltern von minderjährigen ausländischen Kindern

Hier bestehen nur für bestimmte Aufenthalts- und Schutzkonstellationen besondere Nachzugsmöglichkeiten. Alter, Status und familiäre Situation des Kindes sind entscheidend.

Eltern bestimmter Fachkräfte

Für Eltern und unter Umständen Schwiegereltern bestimmter Personen, die ihren qualifizierten Aufenthalt erstmals ab einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt erhalten haben, können neuere Nachzugsregelungen in Betracht kommen. Lebensunterhalt und Krankenversicherung sind dabei besonders wichtig.

Nachzug zu erwachsenen Kindern

Außerhalb besonderer gesetzlicher Fallgruppen ist der Nachzug sonstiger Familienangehöriger regelmäßig nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte möglich. Allgemeine familiäre Verbundenheit oder der Wunsch nach Unterstützung genügt nicht automatisch.

Pflegebedürftigkeit und Härtefall

Gesundheit, tatsächliche Versorgungslage, familiäre Abhängigkeit und verfügbare Unterstützung im Herkunftsstaat müssen konkret belegt werden. Medizinische Unterlagen sollten funktionale Einschränkungen und Hilfebedarf nachvollziehbar beschreiben.

Vorbereitung

  • Personenstandsurkunden und Passkopien
  • genauer Aufenthaltstitel der Bezugsperson
  • Nachweise zu Lebensunterhalt und Krankenversicherung
  • bei Härtefällen medizinische und soziale Dokumentation
„Elternnachzug“ ist kein einheitlicher Anspruch. Eine belastbare Einschätzung beginnt immer mit dem Status der in Deutschland lebenden Person.