Die ersten Schritte
- Geburt beim zuständigen Standesamt beurkunden lassen.
- Namen, Abstammung und gegebenenfalls Vaterschaft und Sorgerecht dokumentieren.
- Kind beim Bürgeramt anmelden und Krankenversicherung klären.
- Staatsangehörigkeit und Passbeschaffung prüfen.
- Aufenthaltsrecht des Kindes und mögliche Auswirkungen auf die Eltern klären.
Bürgeramt oder LEA?
Für ein in Deutschland geborenes ausländisches Kind kann die Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen beim Berliner Bürgeramt erteilt werden. Nach der aktuellen Berliner Verfahrensbeschreibung müssen bei gemeinsamem Sorgerecht grundsätzlich beide Eltern bei der Geburt gültige, in Berlin erteilte und noch länger als sechs Monate gültige Aufenthaltstitel besitzen. Fehlt eine Voraussetzung, ist regelmäßig das LEA zuständig.
Regelmäßig bereithalten
- Geburtsurkunde des Kindes
- Pass des Kindes oder zulässiger Eintrag im Elternpass
- digitale biometrische Passfotodaten nach aktueller Behördenvorgabe
- Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern
- Melde- und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise
- bei abweichenden Schreibweisen: weitere Urkunden und Übersetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt?
Ob ein Kind bereits mit der Geburt deutsch ist, muss gesondert geprüft werden. Maßgeblich können insbesondere die Staatsangehörigkeit der Eltern sowie Dauer und Art des Aufenthalts eines Elternteils sein. Eine Geburtsurkunde beantwortet die staatsangehörigkeitsrechtliche Frage nicht in jedem Fall abschließend.
Besondere Risiken
Probleme entstehen häufig durch ungeklärte Identität, fehlende Pässe, unterschiedliche Namensschreibweisen, ungeklärte Vaterschaft oder Sorgerechtsfragen. Bei Eltern mit Duldung, Gestattung, Schutzstatus oder unterschiedlichem Aufenthaltsrecht sollte der passende Weg früh geprüft werden.
Quelle und Aktualitätskontrolle: Service Berlin – Aufenthaltserlaubnis für ein in Deutschland geborenes Kind und Geburt eines Kindes melden.