Minderjährigkeit und Antrag
Der Kindernachzug betrifft grundsätzlich minderjährige ledige Kinder. Welcher Zeitpunkt für die Altersgrenze maßgeblich ist und ob Sonderregeln gelten, hängt von der Familien- und Schutzkonstellation ab.
Sorgerecht
Reist das Kind nur zu einem Elternteil, sind alleinige Personensorge oder die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils häufig zentral. Ausländische Sorgerechtsentscheidungen und Urkunden müssen gegebenenfalls auf Echtheit und rechtliche Wirkung geprüft werden.
Status der Eltern
Die Voraussetzungen unterscheiden sich beim Nachzug zu deutschen Elternteilen, ausländischen Eltern mit Aufenthaltstitel, Unionsbürgern oder Schutzberechtigten. Deshalb sollte zuerst der genaue Titel der in Deutschland lebenden Person geklärt werden.
Ältere minderjährige Kinder
Bei 16- oder 17-jährigen Kindern können je nach Fall zusätzliche Anforderungen an Sprache oder Integrationsprognose entstehen. Gleichzeitig bestehen gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Titel und Familienkonstellationen.
Lebensunterhalt, Wohnraum und Versicherung
Diese Voraussetzungen sind nicht in jeder Fallgruppe identisch. Ausnahmen können insbesondere vom Status der Eltern abhängen. Eine pauschale Unterlagenliste ist daher nicht ausreichend.
Typische Unterlagen
- Pass und Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweise zu Sorgerecht und Zustimmung
- Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern
- Melde-, Wohnraum- und Einkommensnachweise
- vollständige Korrespondenz mit Auslandsvertretung und Behörde