Der aktuelle Titel bestimmt den Prüfweg
Für Inhaber einer Blauen Karte EU und für bestimmte Fachkräfte bestehen besondere Regelungen neben der allgemeinen Niederlassungserlaubnis. Maßgeblich sind nicht nur die gesamte Aufenthaltsdauer, sondern auch Titelhistorie, Beschäftigungszeiten und Beitragsnachweise.
Nicht nur Monate zählen
Geprüft werden insbesondere qualifizierte Beschäftigung, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Aufwendungen, Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt, Wohnraum und mögliche Straftaten. Unterbrechungen, Arbeitgeberwechsel oder Zeiten mit einem anderen Aufenthaltszweck sollten chronologisch aufgearbeitet werden.
Deutscher Abschluss kann relevant sein
Wer in Deutschland erfolgreich studiert oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und anschließend als Fachkraft arbeitet, kann unter besonderen Voraussetzungen einen eigenen Zugang zur Niederlassungserlaubnis haben. Abschluss, anschließender Titel und tatsächliche Beschäftigung müssen dabei zusammenpassen.
Unterlagen als Zeitachse vorbereiten
- alle bisherigen Aufenthaltstitel und Zusatzblätter
- Arbeitsverträge sowie aktuelle Arbeitgeberbescheinigung
- Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
- Lohnabrechnungen und Nachweise zum Lebensunterhalt
- Sprach- und Integrationsnachweise
- Mietvertrag und aktuelle Wohnkosten
- bei deutschem Abschluss: Zeugnis und Abschlussnachweis
Daueraufenthalt-EU mitprüfen
Bei Plänen in anderen EU-Staaten kann die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine sinnvolle Alternative sein. Sie hat eigene Voraussetzungen und darf nicht mit der Blauen Karte EU verwechselt werden.