Zuerst den Titel der Bezugsperson klären
„Arbeitet in Deutschland“ reicht für die rechtliche Einordnung nicht aus. Benötigt werden die konkrete Rechtsgrundlage, Gültigkeit und Nebenbestimmungen des Aufenthaltstitels der in Deutschland lebenden Person.
Ehegatten und minderjährige Kinder
Für Ehegatten und Kinder können bei Fachkräften und Inhabern einer Blauen Karte EU besondere Erleichterungen gelten. Dennoch müssen Identität, familiäre Beziehung, Alter, Sorgerecht und je nach Konstellation Lebensunterhalt oder Wohnraum nachvollziehbar belegt werden.
Elternnachzug ist eine eigene Prüfung
Für Eltern und Schwiegereltern bestimmter Fachkräfte gibt es seit der Reform der Fachkräfteeinwanderung eine besondere Regelung. Sie gilt nicht allgemein für jede beschäftigte Person. Insbesondere der Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung des maßgeblichen Fachkräftetitels und die Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Kranken- und Pflegeversicherung sind sorgfältig zu prüfen.
Unterlagen sinnvoll aufteilen
- Bezugsperson: Pass, Aufenthaltstitel, Arbeitsvertrag, Lohnnachweise, Wohnung und Versicherung
- nachziehende Person: Pass, Personenstandsurkunden, Sprachbeleg soweit erforderlich und Visumantrag
- Kinder: Geburtsurkunde, Sorgerechts- und Zustimmungserklärungen
- Eltern: Abstammungskette, Finanzierung sowie belastbarer Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
Gemeinsame Zeitplanung
Arbeitsbeginn, Einreise der Familie und Wohnungs- oder Versicherungsfragen beeinflussen sich gegenseitig. Widersprüchliche Angaben in Arbeits-, Visa- und LEA-Verfahren sollten vermieden werden.