Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung

Familie und Erwerbsmigration

Familiennachzug zu Fachkräften gemeinsam planen.

Der genaue Titel der Bezugsperson beeinflusst Sprachanforderungen, Nachweise und mögliche Erleichterungen für Ehegatten, Kinder und in besonderen Fällen Eltern.

Zuerst den Titel der Bezugsperson klären

„Arbeitet in Deutschland“ reicht für die rechtliche Einordnung nicht aus. Benötigt werden die konkrete Rechtsgrundlage, Gültigkeit und Nebenbestimmungen des Aufenthaltstitels der in Deutschland lebenden Person.

Ehegatten und minderjährige Kinder

Für Ehegatten und Kinder können bei Fachkräften und Inhabern einer Blauen Karte EU besondere Erleichterungen gelten. Dennoch müssen Identität, familiäre Beziehung, Alter, Sorgerecht und je nach Konstellation Lebensunterhalt oder Wohnraum nachvollziehbar belegt werden.

Elternnachzug ist eine eigene Prüfung

Für Eltern und Schwiegereltern bestimmter Fachkräfte gibt es seit der Reform der Fachkräfteeinwanderung eine besondere Regelung. Sie gilt nicht allgemein für jede beschäftigte Person. Insbesondere der Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung des maßgeblichen Fachkräftetitels und die Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Kranken- und Pflegeversicherung sind sorgfältig zu prüfen.

Unterlagen sinnvoll aufteilen

  • Bezugsperson: Pass, Aufenthaltstitel, Arbeitsvertrag, Lohnnachweise, Wohnung und Versicherung
  • nachziehende Person: Pass, Personenstandsurkunden, Sprachbeleg soweit erforderlich und Visumantrag
  • Kinder: Geburtsurkunde, Sorgerechts- und Zustimmungserklärungen
  • Eltern: Abstammungskette, Finanzierung sowie belastbarer Kranken- und Pflegeversicherungsschutz

Gemeinsame Zeitplanung

Arbeitsbeginn, Einreise der Familie und Wohnungs- oder Versicherungsfragen beeinflussen sich gegenseitig. Widersprüchliche Angaben in Arbeits-, Visa- und LEA-Verfahren sollten vermieden werden.

Der Elternnachzug zu Fachkräften ist keine allgemeine Härtefallregelung. Er setzt eine genau passende gesetzliche Konstellation voraus.
Informationsgrundlage: Aufenthaltsgesetz und Berliner Serviceinformationen zu Familienangehörigen von Fachkräften und Inhabern der Blauen Karte EU, geprüft August 2026.