Aufenthalts-, Visum- und Staatsangehörigkeitsrecht · Keine Asyl- oder BAMF-Anerkennungsverfahren. Abgrenzung
Kurfürstendamm 171–172 · Berlin
Mo–Fr 10–18 Uhr030 886 28 650TREN

Ausländerrecht · Aufenthaltsrecht · Berlin

Aufenthalt klären.
Perspektiven sichern.

Wenn Ihr Aufenthaltsstatus, Ihre Familie oder Ihre berufliche Zukunft von einer behördlichen Entscheidung abhängt, erhalten Sie eine klare rechtliche Einordnung und eine verständliche Strategie.

DE · TR · ENBeratung in drei Sprachen
BerlinKanzlei am Kurfürstendamm
BundesweitVertretung nach Prüfung

Ihr Anliegen

Beginnen Sie bei Ihrer Situation.

Juristische Begriffe müssen Sie nicht kennen. Wählen Sie, was Sie erreichen möchten oder was gerade passiert ist.

Beratungsschwerpunkte

Ein Rechtsgebiet. Viele Lebenswege.

Die Beratung verbindet Aufenthaltsrecht, Verfahrensstrategie und Ihre persönliche Planung.

Aufenthalt & Niederlassung

Erteilung, Verlängerung, Zweckwechsel, Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU.

Thema öffnen →

Visum & Familie

Einreiseverfahren, Ehegatten- und Kindernachzug sowie rechtliche Prüfung einer Ablehnung.

Thema öffnen →

Arbeit & Qualifikation

Fachkräfte, Blaue Karte EU, Ausbildung, Studium und selbständige Tätigkeit.

Thema öffnen →

Einbürgerung

Voraussetzungen, Antrag, Rückfragen und ausbleibende Entscheidung.

Thema öffnen →

Behörde & Gericht

Akteneinsicht, Klage, Untätigkeitsklage und vorläufiger Rechtsschutz.

Thema öffnen →

Ausweisung & Abschiebung

Schnelle Prüfung belastender Bescheide und möglicher Eilmaßnahmen.

Dringendes Thema →

Erste Orientierung

Was jetzt konkret hilft.

Aufenthaltsrecht betrifft nicht nur Akten. Es betrifft Familie, Arbeit und Zukunft.

Frank Ertan Ulrich · Rechtsanwalt

Zusammenarbeit

Ein klarer Ablauf entlastet.

  1. 01

    Anfrage

    Sie nennen Anliegen, Ziel, aktuellen Stand und mögliche Fristen.

  2. 02

    Prüfung

    Unterlagen und rechtliche Ausgangslage werden eingeordnet.

  3. 03

    Empfehlung

    Sie erhalten eine verständliche Strategie und Kosteneinordnung.

  4. 04

    Vertretung

    Nach Mandatsannahme erfolgt die Kommunikation mit Behörde oder Gericht.

Häufig gefragt

Kurze Antworten vor der Anfrage.

Kann die Kanzlei mich auch außerhalb Berlins vertreten?

Viele aufenthaltsrechtliche Verfahren können nach Prüfung bundesweit bearbeitet werden. Ob persönliche Termine notwendig sind, hängt vom Verfahren ab.

Was muss ich bei einer laufenden Frist mitteilen?

Bitte nennen Sie das genaue Zustelldatum, die im Schreiben genannte Frist und übersenden Sie alle Seiten einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung. Eine Fristenkontrolle beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme.

In welchen Sprachen ist eine Beratung möglich?

Die Beratung kann auf Deutsch, Türkisch und Englisch erfolgen.

Wie werden die Kosten geklärt?

Vor einer Beauftragung wird besprochen, welche Tätigkeit erforderlich ist und auf welcher Grundlage die Vergütung erfolgt.

Alle häufigen Fragen ansehen →

Kontakt

Ihr Aufenthaltsstatus verdient eine klare Antwort.

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz und strukturiert. Bei laufenden Fristen nennen Sie bitte das genaue Datum bereits im Betreff.

Telefon+49 (0) 30 886 28 650E-Mailmail@ra-ulrich.com

KanzleiKurfürstendamm 171–172 · 10707 Berlin

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag · 10–18 Uhr

AnrufenE-MailEilfall